Kaum ein Thema wird in Deutschland so intensiv diskutiert wie die Rechtslage rund um Cannabis und THC. Während CBD-Produkte längst legal im Handel erhältlich sind, bleibt THC – der psychoaktive Bestandteil der Cannabispflanze – weiterhin streng verboten. Doch warum ist das so, und wo liegen die genauen gesetzlichen Grenzen?
Um diese Frage zu verstehen, muss man den Unterschied zwischen THC, CBD und anderen Cannabinoiden kennen.
THC (Tetrahydrocannabinol) wirkt psychoaktiv, also bewusstseinsverändernd, und verursacht den typischen „Rauschzustand“.
CBD (Cannabidiol) dagegen hat keine berauschende Wirkung und wird aufgrund seiner entspannenden und entzündungshemmenden Eigenschaften legal in vielen Produkten eingesetzt.
Ziel dieses Artikels ist es, die rechtliche Situation von THC in Deutschland verständlich zu erklären:
Warum der Verkauf und Besitz von THC-haltigen Produkten verboten ist, welche Ausnahmen es im medizinischen Bereich gibt – und wie sich die Gesetzeslage in Zukunft mit der geplanten Teillegalisierung ändern könnte.
Was ist THC überhaupt?
THC steht für Tetrahydrocannabinol – den bekanntesten und zugleich psychoaktiven Wirkstoff der Cannabispflanze.
Es ist die Substanz, die beim Konsum von Cannabis für den typischen Rauschzustand verantwortlich ist. THC wirkt direkt auf das zentrale Nervensystem und beeinflusst verschiedene Bereiche des Gehirns, die für Stimmung, Wahrnehmung und Bewegung zuständig sind.
Wirkung auf Körper und Geist:
Nach dem Konsum bindet THC an die sogenannten Cannabinoid-Rezeptoren (CB1 und CB2), die Teil des körpereigenen Endocannabinoid-Systems sind.
Dies führt zu unterschiedlichen Effekten – sowohl angenehm entspannend als auch psychisch beeinflussend:
Euphorie, Entspannung, gesteigertes Wohlbefinden
Verstärktes Geschmacksempfinden und veränderte Zeitwahrnehmung
Bei hohen Dosen: Konzentrationsprobleme, Angstgefühle oder Müdigkeit
Die Wirkung hängt stark von Dosis, Konsumform, individueller Toleranz und THC-Gehalt ab.
Unterschied zwischen THC und CBD:
Während THC eine psychoaktive Wirkung hat und einen Rausch erzeugt, wirkt CBD (Cannabidiol) nicht berauschend.
Im Gegenteil: CBD kann die Wirkung von THC sogar abmildern und gilt als beruhigend, entzündungshemmend und angstlösend.
Aus diesem Grund sind CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt unter 0,2 % in Deutschland legal, während THC-haltige Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen.
Kurz gesagt:
THC ist das Rauschmittel im Cannabis, CBD dagegen das nicht-psychoaktive Gegenstück – beide gehören zur gleichen Pflanze, unterscheiden sich aber grundlegend in Wirkung und rechtlichem Status.
Gesetzliche Grundlage: Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Die rechtliche Einstufung von THC in Deutschland ist eindeutig: Der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als nicht verkehrsfähiger und verschreibungspflichtiger Stoff aufgeführt.
Das bedeutet, dass Herstellung, Besitz, Erwerb, Handel und Verkauf von THC-haltigen Substanzen grundsätzlich strafbar sind – es sei denn, sie erfolgen zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken mit ausdrücklicher Genehmigung.
THC als verbotener Wirkstoff:
Im Anhang I des BtMG wird THC als „nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel“ gelistet.
Damit ist der private und gewerbliche Umgang – also auch der Besitz von kleinsten Mengen – verboten.
Das gilt sowohl für reines THC als auch für THC-haltige Produkte, wie Cannabisblüten, Haschisch, Edibles oder Öle mit psychoaktiver Wirkung.
Bedeutung für Verbraucher und Händler:
Wer THC-produzierende Pflanzen anbaut, verarbeitet oder verkauft, begeht eine Straftat nach § 29 BtMG.
Auch der Besitz kleiner Mengen ohne Genehmigung ist rechtswidrig, kann aber unter bestimmten Umständen (z. B. bei Eigenbedarf) von den Behörden eingestellt werden – abhängig vom Bundesland und der Menge.
Medizinische Ausnahme:
Seit 2017 erlaubt das BtMG in bestimmten Fällen die medizinische Verwendung von Cannabis.
Patient:innen mit ärztlicher Verschreibung dürfen THC-haltige Medikamente wie Dronabinol, Sativex oder medizinische Cannabisblüten legal aus der Apotheke beziehen.
Die Abgabe erfolgt jedoch ausschließlich auf Rezept und unter strenger Kontrolle durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Kurz gesagt:
THC ist in Deutschland grundsätzlich verboten, es sei denn, es wird ärztlich verordnet oder wissenschaftlich genutzt.
Das BtMG bildet damit die zentrale gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Cannabis und THC.
Warum THC verboten ist
Das Verbot von THC in Deutschland beruht auf einer Kombination aus gesundheitlichen, gesellschaftlichen und sicherheitsrelevanten Gründen.
Der Gesetzgeber betrachtet den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol als potenziell missbrauchs- und suchterzeugend, weshalb sein Umgang im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) streng geregelt ist.
Schutz vor Missbrauch und Abhängigkeit:
Ein zentrales Argument für das THC-Verbot ist der Schutz der Bevölkerung vor Suchtgefahren.
Regelmäßiger oder übermäßiger Konsum kann zu psychischer Abhängigkeit, Toleranzbildung und in einigen Fällen zu Motivationsverlust oder Konzentrationsstörungen führen.
Besonders Jugendliche gelten als gefährdet, da THC die Gehirnentwicklung beeinflussen kann.
Gefahr für Straßenverkehr und Arbeitsleistung:
THC beeinträchtigt nachweislich die Reaktionszeit, Aufmerksamkeit und Wahrnehmung – vergleichbar mit Alkohol.
Daher gilt im Straßenverkehr ein Null-Toleranz-Prinzip: Schon geringe Mengen im Blut können zum Führerscheinentzug oder Bußgeldern führen.
Auch im Berufsleben, insbesondere bei Tätigkeiten mit Verantwortung oder Unfallgefahr, wird der THC-Konsum als Risiko für die Arbeitsleistung und Sicherheit eingestuft.
Gesundheitsrisiken durch unkontrollierte Produkte:
Ein weiterer Grund für das Verbot ist die fehlende Standardisierung und Qualitätskontrolle im illegalen Cannabis-Markt.
Illegale Produkte können Pestizide, Streckmittel oder synthetische Zusätze enthalten, die erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen.
Da diese Substanzen oft unklar dosiert sind, besteht ein erhöhtes Risiko für Überdosierungen oder psychische Reaktionen.
Gesellschaftlicher und präventiver Ansatz:
Das THC-Verbot verfolgt zudem einen präventiven Ansatz, um insbesondere Jugendschutz und öffentliche Gesundheit zu fördern.
Statt THC als Genussmittel zuzulassen, setzt der Gesetzgeber auf Aufklärung, Prävention und kontrollierte medizinische Nutzung.
Kurz gesagt:
THC ist verboten, weil es Missbrauchsrisiken birgt, die Verkehrssicherheit gefährden und unkontrollierte Konsumformen gesundheitlich riskant sind.
Die rechtliche Einschränkung dient also in erster Linie dem Schutz von Konsument:innen und der öffentlichen Sicherheit.
Medizinische Ausnahmefälle
Obwohl THC grundsätzlich verboten ist, erlaubt der deutsche Gesetzgeber seit 2017 den medizinischen Einsatz von Cannabis unter bestimmten Bedingungen.
Damit soll Patient:innen geholfen werden, bei denen konventionelle Therapien nicht ausreichend wirken oder starke Nebenwirkungen verursachen.
THC in der Medizin:
Der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) wird medizinisch vor allem in Form von Dronabinol, Sativex (ein Mundspray mit THC und CBD) oder medizinischen Cannabisblüten eingesetzt.
Diese Präparate können Schmerzen lindern, Appetit fördern und bei bestimmten Erkrankungen die Lebensqualität deutlich verbessern.
Gesetzliche Voraussetzungen:
Damit THC legal verwendet werden darf, muss eine ärztliche Verschreibung vorliegen.
Zudem ist in den meisten Fällen eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, bevor die Therapie beginnen kann.
THC-haltige Arzneimittel dürfen ausschließlich über Apotheken abgegeben werden – der Eigenanbau oder der Erwerb außerhalb des medizinischen Rahmens bleibt illegal.
Typische Anwendungsgebiete:
Medizinisches THC wird häufig eingesetzt bei:
Chronischen Schmerzen (z. B. bei Krebs oder Multipler Sklerose)
Appetitlosigkeit und Übelkeit im Zusammenhang mit Chemotherapie
Spastiken und Muskelkrämpfen
Tourette-Syndrom oder posttraumatischem Stress
In Einzelfällen auch bei Depressionen oder Schlafstörungen
Kontrolle und Qualität:
Die Abgabe von medizinischem Cannabis erfolgt streng überwacht.
Apotheken erhalten die Produkte über lizensierte Importeure oder direkt von in Deutschland staatlich genehmigten Produzenten.
Dadurch ist sichergestellt, dass Wirkstoffgehalt, Reinheit und Dosierung genau geprüft und standardisiert sind – im Gegensatz zu illegalem Straßen-Cannabis.
Kurz gesagt:
Medizinisches THC ist in Deutschland legal verschreibbar, sofern es durch einen Arzt verordnet und über die Apotheke bezogen wird.
So bleibt der Wirkstoff kontrolliert, sicher und auf therapeutische Zwecke beschränkt.
Unterschied: Legal, illegal, Graubereich
Die Rechtslage rund um Cannabis und Cannabinoide ist in Deutschland komplex – und nicht immer eindeutig.
Während THC-haltige Produkte weiterhin verboten sind, gelten für CBD, HHC und andere Cannabinoide unterschiedliche rechtliche Bestimmungen.
Entscheidend sind dabei Wirkstoffgehalt, Herkunft und Verwendungszweck.
Legal: CBD-Produkte mit < 0,2 % THC
Produkte, die CBD (Cannabidiol) enthalten, sind in Deutschland legal, solange der THC-Gehalt unter 0,2 % liegt und sie nicht zum Rauschzweck verkauft werden.
Das betrifft etwa Öle, Cremes, Kapseln oder Kaugummis aus EU-zertifiziertem Nutzhanf.
CBD wirkt nicht psychoaktiv und fällt daher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Allerdings müssen Hersteller strenge Lebensmittel- und Werberichtlinien beachten – Heilversprechen sind z. B. verboten.
Illegal: THC-haltige Produkte
Sobald ein Produkt einen THC-Gehalt über 0,2 % aufweist oder psychoaktive Effekte hervorruft, gilt es als Betäubungsmittel.
Herstellung, Verkauf oder Besitz sind damit strafbar, unabhängig davon, ob es sich um Blüten, Edibles oder Öle handelt.
Der Konsum selbst ist nicht ausdrücklich strafbar, kann aber indirekte Konsequenzen haben – etwa beim Führerschein oder im Arbeitsrecht.
Graubereich: Synthetische Cannabinoide (z. B. HHC, HHCP, THCP)
Stoffe wie HHC (Hexahydrocannabinol) oder HHCP gelten aktuell als rechtliche Grauzone.
Sie sind nicht ausdrücklich im BtMG gelistet, weisen jedoch THC-ähnliche Wirkungen auf.
Da ihre Langzeitwirkungen noch unzureichend erforscht sind, prüfen Behörden laufend, ob sie unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) fallen.
In mehreren europäischen Ländern, darunter Österreich und Finnland, sind HHC-Produkte bereits verboten.
Eine ähnliche Einstufung wird auch in Deutschland erwartet.
Konsum vs. Handel:
Ein wichtiger Unterschied:
Konsum von THC ist in Deutschland nicht strafbar, da niemand wegen der Einnahme selbst belangt wird.
Besitz, Anbau, Erwerb oder Handel hingegen sind nach § 29 BtMG strafbar – auch bei geringen Mengen.
Kurz gesagt:
CBD ist legal, THC ist verboten, und HHC & Co. bewegen sich im Graubereich.
Wer auf der sicheren Seite bleiben will, sollte stets auf zertifizierte, laborgeprüfte Produkte achten und sich über die aktuelle Gesetzeslage informieren.
Strafen bei Verstoß gegen das THC-Verbot
Wer in Deutschland gegen das THC-Verbot verstößt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterscheidet dabei zwischen geringen Mengen zum Eigenbedarf und gewerblichem Handel oder Schmuggel.
Die Strafen können – je nach Schwere des Falls – von einer Verwarnung bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen.
Eigenbedarf vs. gewerblicher Handel:
Bei kleineren Mengen, die offensichtlich nur zum Eigenkonsum bestimmt sind, können Staatsanwaltschaften das Verfahren nach § 31a BtMG einstellen – besonders, wenn keine Gefährdung Dritter vorliegt.
Allerdings bleibt der Besitz auch kleiner Mengen grundsätzlich illegal.
Was als „geringe Menge“ gilt, variiert je nach Bundesland:
In Berlin liegt die Grenze bei bis zu 10–15 Gramm,
in Bayern oder Sachsen oft nur bei 6 Gramm oder weniger.
Der gewerbliche Handel, also das Verkaufen, Weitergeben oder Einführen größerer Mengen, wird dagegen deutlich härter bestraft – auch schon beim ersten Verstoß.
Mögliche Konsequenzen:
Die Sanktionen bei Verstößen gegen das THC-Verbot können sehr unterschiedlich ausfallen:
Geldstrafen bei geringen Mengen oder Erstvergehen
Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren (§ 29 BtMG) für Besitz, Erwerb oder Anbau
Bis zu 15 Jahre Haft (§ 30–30a BtMG) bei bandenmäßigem Handel, internationalem Schmuggel oder großer Mengen
Führerscheinentzug und MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) bei Fahren unter THC-Einfluss
Einträge im Führungszeugnis, die sich negativ auf Beruf und Einreise in andere Länder auswirken können
Wiederholte oder schwere Verstöße:
Wiederholungstäter und Personen, die mit THC gewerblich handeln, müssen mit verschärften Strafen rechnen.
Auch die Beteiligung an organisierten Drogenstrukturen oder der Handel über Landesgrenzen hinweg führt zu höheren Strafrahmen.
Besonderheit beim Konsum:
Der reine Konsum von THC ist in Deutschland nicht strafbar, da er nicht unter das BtMG fällt.
Allerdings ist der Besitz der Substanz, der dem Konsum vorausgeht, bereits eine Straftat – juristisch also kaum trennbar.
Wer zudem unter THC-Einfluss am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert Bußgelder, Fahrverbote oder Führerscheinentzug nach der Straßenverkehrsordnung (StVG).
Kurz gesagt:
THC bleibt illegal, und Verstöße können schwerwiegende Folgen haben – von Geldstrafen über Freiheitsentzug bis hin zu Führerscheinverlust.
Das Gesetz unterscheidet zwar nach Schwere, bleibt aber in der Zielsetzung klar: THC-Besitz und -Handel sind verboten.
Cannabis-Legalisierung in Deutschland – aktueller Stand
Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland gehört zu den meistdiskutierten Themen der letzten Jahre.
Mit dem neuen Cannabisgesetz (CanG), das 2024 in Kraft getreten ist, wurde ein entscheidender Schritt hin zur Teillegalisierung gemacht – allerdings ohne vollständige Freigabe des Marktes.
Das Ziel: Entkriminalisierung des Eigenkonsums, Eindämmung des Schwarzmarkts und besserer Jugendschutz.
Geplante Teillegalisierung:
Das Gesetz erlaubt künftig den Besitz und Eigenanbau von Cannabis in begrenztem Umfang.
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen:
bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf besitzen,
maximal drei Pflanzen privat anbauen,
Cannabis über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen („Cannabis-Clubs“) beziehen, die staatlich genehmigt und streng reguliert sind.
Diese Clubs dürfen Cannabis nur an Mitglieder abgeben, die dort registriert sind.
Der öffentliche Konsum bleibt eingeschränkt – etwa in der Nähe von Schulen, Kitas oder öffentlichen Plätzen.
Verkauf bleibt weiterhin verboten:
Eine kommerzielle Vermarktung oder der offene Verkauf von THC-haltigen Produkten bleibt auch nach der Gesetzesreform verboten.
Das bedeutet:
Es wird keine frei zugänglichen Cannabis-Shops wie in den Niederlanden oder den USA geben.
Der Gesetzgeber will verhindern, dass Cannabis zu einem Massenkonsumprodukt wird, und setzt stattdessen auf kontrollierte Abgabe und Prävention.
Gesellschaftliche und politische Diskussion:
Die Legalisierung sorgt weiterhin für intensive politische Debatten.
Befürworter sehen darin einen modernen, realistischen Ansatz zur Drogenpolitik: weniger Kriminalisierung, mehr Gesundheitsschutz und transparente Qualitätssicherung.
Kritiker hingegen befürchten mehr Jugendschutzprobleme, Verkehrsunfälle und Konsumanstieg.
Trotz der Kontroversen gilt:
Mit der Teillegalisierung von Cannabis ist Deutschland auf dem Weg zu einer neuen, regulierten Drogenpolitik, die sich an Ländern wie Kanada oder der Schweiz orientiert – allerdings mit strengen Auflagen und ohne offenen Verkauf.
Internationale Perspektive
Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass der Umgang mit Cannabis und THC weltweit sehr unterschiedlich geregelt ist.
Während einige Länder bereits auf eine vollständige Legalisierung setzen, verfolgen andere weiterhin strikte Verbote oder Pilotprojekte mit begrenzter Freigabe.
Deutschland befindet sich dabei aktuell im europäischen Mittelfeld – zwischen liberaler Reform und staatlicher Kontrolle.
Niederlande – Toleranz statt Freigabe:
Die Niederlande gelten international als Vorreiter, wenn es um Cannabis geht.
Dort gilt seit Jahrzehnten eine Toleranzpolitik („gedoogbeleid“):
Der Besitz kleiner Mengen und der Konsum in Coffeeshops werden nicht strafrechtlich verfolgt, obwohl Cannabis offiziell illegal bleibt.
Allerdings ist die Produktion und der Großhandel weiterhin verboten, was zu einer rechtlichen Grauzone führt.
Kanada – Regulierte Legalisierung:
Kanada hat im Jahr 2018 Cannabis vollständig legalisiert.
Der Anbau, Verkauf und Konsum sind staatlich reguliert, mit klaren Qualitäts- und Altersvorgaben.
Diese Regelung gilt als Vorbild für viele Länder, da sie Transparenz, Jugendschutz und Steuereinnahmen vereint.
USA – Föderaler Flickenteppich:
In den Vereinigten Staaten hängt die Cannabisgesetzgebung vom jeweiligen Bundesstaat ab.
In über 20 Staaten, darunter Kalifornien, Colorado und New York, ist Cannabis für Freizeit- und Medizinzwecke legal.
Auf Bundesebene bleibt THC jedoch verboten, was weiterhin zu rechtlichen Konflikten führt.
Schweiz – Pilotprojekte mit kontrolliertem Verkauf:
Die Schweiz testet seit 2022 verschiedene Pilotprojekte zum kontrollierten Verkauf von Cannabis.
Diese Programme sollen herausfinden, wie sich regulierter Konsum auf Gesundheit, Sicherheit und Schwarzmarkt auswirkt.
Die Ergebnisse könnten als Grundlage für eine mögliche Legalisierung dienen.
Deutschland – Auf dem Weg zur Regulierung:
Im europäischen Vergleich bewegt sich Deutschland mit seiner Teillegalisierung auf einem moderaten Reformkurs.
Während Länder wie Frankreich oder Schweden noch strenge Verbote aufrechterhalten, folgt Deutschland zunehmend dem Ansatz einer kontrollierten Freigabe und Schadensminimierung.
Fazit
THC bleibt in Deutschland verboten – und das aus gutem Grund:
Seine psychoaktive Wirkung beeinflusst Wahrnehmung, Konzentration und Verhalten, was Risiken für Gesundheit, Verkehrssicherheit und Suchtprävention birgt.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterscheidet klar zwischen medizinischer Nutzung und freizeitlichem Konsum:
Nur ärztlich verschriebene THC-Präparate dürfen legal verwendet werden, während Herstellung, Handel und Verkauf weiterhin strafbar sind.
Mit der Teillegalisierung von Cannabis hat Deutschland jedoch einen Wendepunkt erreicht.
Zwar bleibt der Verkauf von THC-Produkten verboten, doch Eigenanbau und Abgabe über Cannabis-Clubs markieren einen wichtigen Schritt hin zu einer regulierten und kontrollierten Drogenpolitik.
Die politische Entwicklung zeigt, dass sich die Haltung zu Cannabis langsam verändert:
Weg von der pauschalen Kriminalisierung – hin zu einem Ansatz, der auf Gesundheitsschutz, Prävention und Kontrolle setzt.
Wie weit diese Reformen gehen werden, hängt von den kommenden Jahren und der gesellschaftlichen Akzeptanz ab.
FAQ – THC & Cannabis-Gesetz in Deutschland
1. Ist THC in Deutschland legal?
Nein. THC (Tetrahydrocannabinol) ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten.
Nur der medizinische Gebrauch auf Rezept ist erlaubt, nicht aber der freie Verkauf oder Konsum zu Freizeitzwecken.
2. Was ist der Unterschied zwischen THC und CBD?
THC ist psychoaktiv und löst einen Rausch aus.
CBD dagegen wirkt nicht berauschend, sondern beruhigend und entzündungshemmend – und ist in Deutschland legal, sofern der THC-Gehalt unter 0,2 % liegt.
3. Warum ist THC verboten?
Der Gesetzgeber begründet das Verbot mit Gesundheitsschutz und Suchtprävention.
THC kann die Wahrnehmung verändern, die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen und bei starkem Konsum psychische Abhängigkeit verursachen.
4. Darf man in Deutschland Cannabis konsumieren?
Der reine Konsum von Cannabis ist nicht strafbar, aber Besitz, Kauf und Verkauf sind verboten.
Da Konsum meist Besitz voraussetzt, führen Verstöße häufig trotzdem zu Strafverfahren oder Anzeigen.
5. Wann ist THC in der Medizin erlaubt?
THC darf ärztlich verschrieben werden – etwa in Form von Dronabinol, Sativex oder medizinischen Cannabisblüten.
Voraussetzung ist eine ärztliche Verschreibung und meist die Genehmigung der Krankenkasse.
6. Was passiert, wenn man mit THC im Straßenverkehr erwischt wird?
Wer unter THC-Einfluss Auto fährt, riskiert Bußgelder, Fahrverbote oder den Führerscheinentzug.
Bereits geringe THC-Mengen im Blut gelten als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
7. Wie steht Deutschland zur Cannabis-Legalisierung?
Seit 2024 gilt das Cannabisgesetz (CanG), das eine Teillegalisierung vorsieht:
Erwachsene dürfen Cannabis in begrenzten Mengen besitzen und privat anbauen.
Der kommerzielle Verkauf bleibt aber weiterhin verboten.
8. Sind Produkte mit HHC oder HHCP legal?
Derzeit befinden sich HHC und ähnliche synthetische Cannabinoide in einer rechtlichen Grauzone.
Sie sind nicht explizit im BtMG gelistet, könnten aber bald durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) verboten werden.
9. Welche Strafen drohen bei Besitz oder Handel von THC?
Die Strafen hängen von der Menge und dem Zweck ab:
- Kleine Menge (Eigenbedarf): Verfahren kann eingestellt werden.
- Handel oder große Menge: Geldstrafe bis mehrjährige Freiheitsstrafe (bis 15 Jahre) möglich.
10. Wird THC in Deutschland bald vollständig legal?
Derzeit nicht.
Deutschland setzt auf eine kontrollierte Teillegalisierung, bei der Eigenanbau und Cannabis-Clubs erlaubt sind.
Ein freier THC-Markt – wie in Kanada oder den USA – ist vorerst nicht geplant, könnte aber langfristig diskutiert werden.